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Berechnung der VersicherungssteuerDie Berechnung der Versicherungssteuer ist unterschiedlich und hängt von den versicherten Risiken ab. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19%. Für die meisten Versicherungen gilt der seit 2007 festgelegte Steuersatz von 19%. Bei einigen Versicherungen wird allerdings für die Berechnung der Versicherungssteuer ein wesentlich niedrigerer Steuersatz angewandt. Bei der Krankenversicherung, Lebensversicherung, Risiko- Lebensversicherung sowie der Rentenversicherung muss keine Versicherungssteuer bezahlt werden. Für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, wird nur 3,80% Versicherungssteuer erhoben. Eine Unfallversicherung ohne die Beitragsrückgewähr, wird mit 19% Versicherungssteuer belastet. Die Berechnung der Versicherungssteuer bei der Wohngebäudeversicherung ist ebenfalls unterschiedlich. Wer sich für die Versicherung mit dem Schutz gegen Feuer entscheidet bezahlt nur 17,75% Versicherungssteuer, wer allerdings auf den Zusatz Feuer verzichtet muss 19% bezahlen. Eine selbstständige Feuerversicherung wird nur mit 14% Versicherungssteuer belastet. Die Hausratversicherung mit Feuer, ist eine der wichtigsten Versicherungen und es werden 18% Versicherungssteuer berechnet. Sie sollte eigentlich vom Staat durch einen niedrigeren Versicherungssteuersatz gefördert werden, da sie, genauso wie die Feuerversicherung, wichtig ist für die Existenz der Versicherungsnehmer. Die Versicherungssteuer wird durch die Länder erhoben, denn sie ist eine Bundessteuer. Die Versicherungsgesellschaften führen die Versicherungssteuer für die Versicherten, an die zuständigen Finanzämter ab. Außer bei der Hagelversicherung, werden alle Steuern nach dem festgelegten Prozentsatz berechnet. Bei der Hagelversicherung beträgt die Versicherungssteuer 2% der Versicherungssumme. Die Höhe der Versicherungssteuer lag bis zum Jahr 1988 noch bei 5% und ist seitdem rasend schnell bis auf 19% angestiegen. Die Ausgaben für fast alle Versicherungen, können steuerlich geltend gemacht werden, so dass die Versicherungsnehmer unter Umständen, wenigsten einen Teil ihrer Ausgaben über die Steuererklärung wieder zurück bekommen.
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