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KühlgutversicherungKühlgutversicherungen für Tiefkühlwaren Kühlgutversicherungen für Tiefkühlwaren, versichern auch Produkte die kühl gelagert werden müssen, wie Milchprodukte, Käse, Wurst usw. In der Kühlgutversicherung für Tiefkühlwaren sind die Waren aus Tiefkühlhäusern und Kühlhäusern versichert. Die Waren sind an dem Ort versichert, der in der Versicherungspolice angegeben ist. In der Regel sind nur die in der Police aufgeführten Waren versichert. Ein Metzger wird wissen, was er regelmäßig im Kühl- oder Gefrierhaus aufbewahrt. Interessant ist diese Versicherung auch für Lebensmittelhändler. Sie haben meistens mehrere Kühlhäuser und Tiefkühlhäuser, in denen Milchprodukte, Käse, Wurst, Fleisch usw. gelagert wird. In den Tiefkühlhäusern werden meistens Fertiggerichte, Pizza, Gemüse, Torten, Speiseeis usw. aufbewahrt. Wenn durch einen Kurzschluss eine oder mehrere der Kühl- und Tiefkühlhäuser ausfallen, kann der finanzielle Schaden sehr groß sein. Denn zumindest die Tiefkühlprodukte müssen entsorgt werden, wenn sie erst einmal angetaut sind. In den Kühlhäusern, kann eventuell die Restkühlung ausreichen bis die Kühlhäuser repariert sind. Kühlgutversicherungen für Tiefkühlwaren und Produkte die gekühlt gelagert werden müssen, ersetzen den entstandenen Schaden. Der Wert der Waren ist zu 100% versichert, wenn die Lagerbestände beim Versicherungsabschluss realistischangegeben wurden. Allerdings ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kühl- und Tiefkühlhäuser technisch Einwandfrei sind und sich in einem betriebsfähigen Zustand befinden. Regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen sind Voraussetzung für die Leistung der Versicherung im Schadensfall. Der Versicherung muss sofort nach dem feststellen des Schadens eine Schadensmeldung gemacht werden. Außerdem muss der Versicherungsnehmer alles in die Wege leiten um den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, muss die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden, nicht bezahlen.
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