Kfz- Insassenunfallversicherung

Leistungen der Insassenunfallversicherung

Die Leistung der Insassenunfallversicherung wird, für den Schadensfall, vom Kfz- Halter festgelegt. Bei einem Unfall, sind alle Insassen des Autos versichert.

In der Insassenunfallversicherung sind alle Insassen eines Pkw versichert. Wenn der Kfz- Halter, andere Personen in seinem Fahrzeug mitnimmt und es passiert ein Unfall, bei dem die Insassen verletzt werden, kommt die Insassen- Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Bei den Schäden handelt es sich um gesundheitliche Schäden, wenn ein Insasse oder der Kfz- Halter verletzt wird. Bei einem Krankenhausaufenthalt eines Insassen, nach einem Unfall besteht die Leistung der Insassenunfallversicherung aus der Zahlung eines Krankenhaustagegeldes. Wer infolge eines Unfalls, bei dem er Insasse des Unfallautos war, über längere Zeit arbeitsunfähig ist, erhält von der Versicherung Krankentagegeld bis zu einem Jahr. Bei Invalidität eines Insassen, nach einem Unfall, bezahlt die Versicherungsgesellschaft die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme. Der Tod von Insassen, kann ebenfalls versichert werden, wodurch sich der Fahrer gegen Ansprüche, von Familienangehörigen des Toten, schützen kann.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen die sich berechtigt in einem Pkw aufhalten. Ein Dieb, der sich das Auto angeeignet hat, ist nicht versichert.

Die Leistung der Insassenunfallversicherung im Schadensfall, kann vom Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss gewählt werden. Es gibt ein Pauschalsystem, bei dem alle Personen im Auto versichert sind und ein Platzsystem, bei dem der Fahrer jeden Platz seines Autos separat versichern kann. Beim Platzsystem, kann er zum Beispiel den Fahrerplatz ausschließen um Beitragskosten zu sparen. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn er für sich selbst, eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.