Bauwesenversicherung - Bauleitungsversicherung

Bauleistungsversicherung wurde früher als Bauwesenversicherung bezeichnet.

Die Bauwesenversicherung nennt sich mittlerweile Bauleistungsversicherung und reguliert Schäden, die während der Bauzeit durch verschiedene Ursachen entstehen können. Diese ist so zusagen die Kaskoversicherung für Ihr Bauvorhaben.

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren sowie Bauunternehmer vor Schäden, die während der Bauzeit auftreten können. Meistens handelt es sich dabei um Schäden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Sturm oder Hochwasser. Auch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Grundstücks sowie durch Fahrlässigkeit, sind meistens auch in der Bauwesenversicherung mitversichert.

 

Wenn durch Vandalismus Teile des Rohbaus zerstört oder beschädigt werden, muss der Bauunternehmer oder der Bauherr den Schaden beheben. Ohne Bauleistungsversicherung, müsste der Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch Schäden die durch Sturm oder Hochwasser entstehen, können hohe Kosten verursachen. Solche Schäden sind nicht vorhersehbar und sollten deshalb zur eigenen Sicherheit durch eine Bauwesenversicherung gedeckt werden.

Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Baumaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus abgesichert. Dazu gehören auch die Bauteile und Baustoffe sowie die Bauhilfsstoffe und Hilfsstoffe, die sich auf der Baustelle befinden. Akten, Pläne und Zeichnungen, sind in der Bauwesenversicherung ebenso wie Handwerkszeug, Kleingeräte, Baugeräte und Fahrzeuge, nicht mitversichert.

Die Bauleistungsversicherung, ersetzt im Schadensfall neben den Aufwendungen für das Material auch die Lohnkosten, die durch Aufräumarbeiten an der Baustelle entstehen. Bei einem Totalschaden, wird der Zeitwert von Hilfsbauten oder Bauhilfsstoffen ersetzt. Wenn beim Abschluss der Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese von der Entschädigungsleistung abgezogen.

Versicherungsbeginn ist der Tag, an dem mit dem Bau begonnen wird. Die Bauleistungsversicherung endet mit dem Tag der Bezugsfertigkeit oder am Tag der Bauabnahme durch die zuständige Behörde.