Besonderheiten nach dem Vertragsabschluss

Die Besonderheiten nach dem Vertragsabschluss einer Versicherung, sind das Widerrufsrecht und das Rücktrittsrecht, das jedem Versicherungsnehmer zusteht.

Nach dem Vertragsabschluss, kann jede Versicherung, innerhalb von 14 Tagen, nach der Antragsstellung, widerrufen werden. Dazu muss allerdings eine Widerrufsbelehrung im Antrag abgedruckt sein. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Versicherte das Recht, sie bis zu einem Monat nach der Zahlung, der ersten Prämie, zu kündigen. Anträge, bei denen ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, dem Kunden allerdings keine Verbraucherinformation ausgehändigt wurde, können bis zu einem Jahr nach der ersten Beitragszahlung widerrufen werden.

Einer Lebensversicherung, kann bis zu 14 Tage nach der Antragsstellung, ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Sollte die Belehrung über die Rücktrittsfrist fehlen und nicht klar genug vorgedruckt sein, verlängert sich diese Frist auf einen Monat nach der ersten Prämienzahlung.

Weitere Besonderheiten nach Vertragsabschluss sind die Wartezeiten bei einigen Versicherungen. So kann man z.B. eine private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung, je nach Vertrag, in den ersten Monaten nicht in Anspruch genommen werden. Wer eine Wartezeit von 8 Monaten vereinbart hat, kann in dieser Zeit keine Rechnungen einreichen, denn sie werden nicht erstattet. Dieselbe Klausel findet sich auch in der Rechtschutzversicherung, hier ist eine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen, bevor man die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann.

Nach dem Vertragsabschluss ist man in der Regel vorläufig versichert, sobald der Antrag unterschrieben ist und kein in der Zukunft liegender Vertragsbeginn vereinbart wurde.

Sobald der Versicherungsvertrag per Post zugesandt wurde, sollte man ihn auf seine Richtigkeit überprüfen um bei Bedarf rechtzeitig eine Berichtigung veranlassen zu können.