Beendigung des Versicherungsvertrages

Wer eine Versicherung kündigen möchte, sollte die verschiedenen Kündigungsfristen beachten oder eventuell vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bevor man eine Versicherung kündigt, sollte man sich seinen Versicherungsvertrag genau durchlesen. Meistens wird eine Versicherung über mehrere Jahre abgeschlossen, um so in den Genuss eines besonderen Bonus zu kommen. Viele Verträge wurden über 5 oder 10 Jahre abgeschlossen, können aber nach den neuesten Regelungen schon früher gekündigt werden.

Wer eine Versicherung kündigen möchte, muss es drei Monate vor dem Ende des Vertragsjahres tun. Das Vertragsjahr ist allerdings nicht das Kalenderjahr. Wer eine Versicherung zum 01.04. abgeschlossen hat, muss sie im Dezember bereits zum 31.03. kündigen. Diese Regelung gilt für die Hausrat-, Haftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung, sofern sie nur für ein Jahr abgeschlossen wurden.

Unfallversicherungen werden meistens für 5 Jahre abgeschlossen und können drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden. Für Kfz-Versicherungen gibt es eine Sonderregelung, sie erlischt, wenn das Auto verkauft und der entsprechende Nachweis erbracht wurde. Bei einem Schaden, kann man vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Wer die Kfz-Versicherung kündigen will, weil er zu einer anderen Versicherung wechseln möchte, kann das jährlich bis zum 30. November machen, ansonsten wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.

Alle Versicherungen, können im Schadensfall, sofort nach dem Erhalt der Versicherungsleistungen, gekündigt werden. Wer zu lange wartet, kann auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht bestehen. Wenn allerdings die Beiträge zur Versicherung angehoben werden, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von 4 Wochen kündigen.

Die Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherung, kann jederzeit gekündigt werden. Bei der Lebens- und Rentenversicherung, sollte man aber bedenken, dass eine Kündigung zu Verlusten führt und eine Beitragsfreistellung eventuell günstiger ist.